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   BVerwG, 12.07.2018 - 2 WD 1.18   

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https://dejure.org/2018,33843
BVerwG, 12.07.2018 - 2 WD 1.18 (https://dejure.org/2018,33843)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.2018 - 2 WD 1.18 (https://dejure.org/2018,33843)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 2018 - 2 WD 1.18 (https://dejure.org/2018,33843)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    WDO § 16 Abs. 1... , § 17 Abs. 4 und Abs. 5, § 38 Abs. 1, § 58 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2, § 58 Abs. 7, § 59 Satz 1, § 60 Abs. 2 Satz 1, § 91 Abs. 1 Satz 1, § 100 Satz 1, § 108 Abs. 3 Satz 1; SG § 12 Satz 1, § 17 Abs. 2 Satz 1; StPO §§ 327, 331
    Anstiften eines Untergebenen zum Dienstvergehen; Gestaltungszeitraum; Griff in die Kameradenkasse; Kombination von Beförderungsverbot und Bezügekürzung; Rückzahlungsabsicht; Spitzendienstgrad der Laufbahn; Stellung des Kompaniefeldwebels; Verfahrenshindernis; ...

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der anzusetzenden Disziplinarmaßnahme bei Griff eines Soldaten in die Kameradenkasse; Berücksichtigung der Anstiftung eines untergebenen Kameraden zur Mitwirkung am Dienstvergehen

  • rewis.io

    Griff in die Kameradenkasse; Anstiften eines Untergebenen zum Dienstvergehen; Übergang zur niedrigeren Maßnahmeart; überlange Verfahrensdauer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestimmung der anzusetzenden Disziplinarmaßnahme bei Griff eines Soldaten in die Kameradenkasse; Berücksichtigung der Anstiftung eines untergebenen Kameraden zur Mitwirkung am Dienstvergehen

  • rechtsportal.de

    Griff in die Kameradenkasse; Rückzahlungsabsicht; Anstiften eines Untergebenen zum Dienstvergehen; Verfahrenshindernis; überlange Verfahrensdauer; Gestaltungszeitraum; Spitzendienstgrad der Laufbahn; Stellung des Kompaniefeldwebels; wirtschaftliche Notlage; zahlreiche ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 27.09.2012 - 2 WD 22.11

    Offizierheimgesellschaft; OHG; Geschäftsführer; Kameradendiebstahl; Griff in die

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 2 WD 1.18
    Damit lockert er zugleich den Zusammenhalt der Truppe (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 35 m.w.N.).

    Der aus eigennützigen Motiven verursachte Schaden lag mit gut 360 EUR weit jenseits der "Bagatellgrenze", so dass offen bleiben kann, ob dieser Milderungsgrund überhaupt bei Zugriffen auf Kameradengelder gilt (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 46).

    Insbesondere der Milderungsgrund einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage erlangt keine Bedeutung, weil er eine Konfliktsituation voraussetzt, in der der Soldat keinen anderen Ausweg als den Zugriff auf Vermögen des Dienstherrn sieht, um den Notbedarf der Familie zu decken (BVerwG, Urteile vom 15. März 2012 - 2 WD 9.11 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 10 Rn. 20 und vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - juris Rn. 45).

    Die zweithöchste gerichtliche Disziplinarmaßnahme kann grundsätzlich dem Unrechtsgehalt der in Rede stehenden Pflichtverletzungen Rechnung tragen, der zum einen durch das hohe Gewicht der Kameradschaftspflicht für die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte, zum anderen aber auch durch den mildernden Gesichtspunkt bestimmt wird, dass kein Fehlverhalten bei der Erfüllung der dienstlichen Aufgaben im engeren Sinne und nicht zulasten des Dienstherrn in Rede steht (BVerwG, Urteil vom 27. September 2012 - 2 WD 22.11 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 40 Rn. 53 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 17.05.2018 - 2 WD 2.18

    Kürzung des Ruhegehalts eines Soldaten aufgrund eines Dienstvergehens;

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 2 WD 1.18
    Der Zeitraum vor Anhängigkeit des Verfahrens ist nicht in die Betrachtung einzubeziehen, weil für ihn separate und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen, einer unangemessen langen Verfahrensdauer zu begegnen (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. September 2017 - 2 WA 2.17 D - juris Rn. 12, vom 15. Dezember 2017 - 2 WD 1.17 - juris Rn. 91, vom 24. Januar 2018 - 2 WD 11.17 - Rn. 43 und vom 17. Mai 2018 - 2 WD 2.18 - Rn. 39 m.w.N.).

    Im vorliegenden Fall liegen auf der ersten Stufe der Bemessungserwägungen noch nicht berücksichtigte mildernde Umstände vor (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2018 - 2 WD 2.18 - Rn. 35).

    Eine überlange Verfahrensdauer, die einen Verstoß gegen die Gewährleistung einer Verhandlung innerhalb angemessener Frist durch Art. 6 EMRK wie auch gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz effektiver Rechtsschutzgewährleistung nach Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG darstellt (BVerwG, Urteile vom 14. September 2017 - 2 WA 2.17 D - juris Rn. 12 und vom 24. Januar 2018 - 2 WD 11.17 - juris Rn. 41 ff.), begründet einen Milderungsgrund bei solchen Disziplinarmaßnahmen, die - wie vorliegend - der Pflichtenmahnung dienen (BVerwG, Urteile vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 - juris Rn. 77 und vom 17. Mai 2018 - 2 WD 2.18 - Rn. 38).

  • BVerwG, 14.09.2017 - 2 WA 2.17

    Angemessene Entschädigung; Auslandsverwendungszulage; Bemessungsentscheidung;

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 2 WD 1.18
    Der Zeitraum vor Anhängigkeit des Verfahrens ist nicht in die Betrachtung einzubeziehen, weil für ihn separate und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen, einer unangemessen langen Verfahrensdauer zu begegnen (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. September 2017 - 2 WA 2.17 D - juris Rn. 12, vom 15. Dezember 2017 - 2 WD 1.17 - juris Rn. 91, vom 24. Januar 2018 - 2 WD 11.17 - Rn. 43 und vom 17. Mai 2018 - 2 WD 2.18 - Rn. 39 m.w.N.).

    Eine überlange Verfahrensdauer, die einen Verstoß gegen die Gewährleistung einer Verhandlung innerhalb angemessener Frist durch Art. 6 EMRK wie auch gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz effektiver Rechtsschutzgewährleistung nach Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG darstellt (BVerwG, Urteile vom 14. September 2017 - 2 WA 2.17 D - juris Rn. 12 und vom 24. Januar 2018 - 2 WD 11.17 - juris Rn. 41 ff.), begründet einen Milderungsgrund bei solchen Disziplinarmaßnahmen, die - wie vorliegend - der Pflichtenmahnung dienen (BVerwG, Urteile vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 - juris Rn. 77 und vom 17. Mai 2018 - 2 WD 2.18 - Rn. 38).

  • BVerwG, 24.01.2018 - 2 WD 11.17

    Herabsetzung in den Dienstgrad eines Unteroffiziers der Reserve wegen unerlaubten

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 2 WD 1.18
    Der Zeitraum vor Anhängigkeit des Verfahrens ist nicht in die Betrachtung einzubeziehen, weil für ihn separate und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen, einer unangemessen langen Verfahrensdauer zu begegnen (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. September 2017 - 2 WA 2.17 D - juris Rn. 12, vom 15. Dezember 2017 - 2 WD 1.17 - juris Rn. 91, vom 24. Januar 2018 - 2 WD 11.17 - Rn. 43 und vom 17. Mai 2018 - 2 WD 2.18 - Rn. 39 m.w.N.).

    Eine überlange Verfahrensdauer, die einen Verstoß gegen die Gewährleistung einer Verhandlung innerhalb angemessener Frist durch Art. 6 EMRK wie auch gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz effektiver Rechtsschutzgewährleistung nach Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG darstellt (BVerwG, Urteile vom 14. September 2017 - 2 WA 2.17 D - juris Rn. 12 und vom 24. Januar 2018 - 2 WD 11.17 - juris Rn. 41 ff.), begründet einen Milderungsgrund bei solchen Disziplinarmaßnahmen, die - wie vorliegend - der Pflichtenmahnung dienen (BVerwG, Urteile vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 - juris Rn. 77 und vom 17. Mai 2018 - 2 WD 2.18 - Rn. 38).

  • BVerwG, 05.05.2015 - 2 WD 6.14

    Mitwirkung; Verteidiger; Pflichtverteidiger; Beiordnung; Gebotenheit;

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 2 WD 1.18
    Er ist nur dann gegeben, wenn beides ohne äußeren oder inneren zwingenden Anlass erfolgt und das Verhalten erkennbar von Einsicht oder Reue bestimmt ist (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 2015 - 2 WD 6.14 - juris Rn. 58).
  • BVerwG, 21.01.2016 - 2 WD 6.15

    Reisekostenbetrug; Dienstgradherabsetzung; Bezügekürzung

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 2 WD 1.18
    Ausgehend davon, dass Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen die Dienstgradherabsetzung bildet und das Beförderungsverbot im höchst zulässigen Umfang auszusprechen ist, muss sich folglich auch die Bezügekürzung am oberen Rand des nach § 59 Satz 1 WDO Zulässigen bewegen (BVerwG, Urteil vom 21. Januar 2016 - 2 WD 6.15 - Rn. 45).
  • BVerwG, 16.06.2016 - 2 WD 2.16

    Verhängung einer Bezügekürzung gegen einen Soldaten wegen eines Dienstvergehens;

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 2 WD 1.18
    Verfahrenslaufzeiten, die durch die Verfahrensführung des Gerichts bedingt sind, führen deshalb nur dann zu einer unangemessenen Verfahrensdauer, wenn sie auch bei Berücksichtigung des gerichtlichen Gestaltungsspielraums sachlich nicht mehr zu rechtfertigen sind (zusammenfassend: BVerwG, Urteile vom 16. Juni 2016 - 2 WD 2.16 - juris Rn. 50 ff. m.w.N. und vom 14. September 2017 - 2 WD 4.17 - juris Rn. 40 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 2 WD 10.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen außerdienstlicher

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 2 WD 1.18
    Eine Nachbewährung liegt nicht vor, weil nicht feststellbar ist, dass sich der Soldat leistungsmäßig kontinuierlich gesteigert oder das hohe Leistungsniveau gehalten hat (BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 2 WD 10.12 - juris Rn. 48).
  • BVerwG, 02.11.2017 - 2 WD 3.17

    Vorsätzliches Fernbleiben vom Dienst; Wahrheitspflicht; Vorgesetzter;

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 2 WD 1.18
    Eine überlange Verfahrensdauer, die einen Verstoß gegen die Gewährleistung einer Verhandlung innerhalb angemessener Frist durch Art. 6 EMRK wie auch gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz effektiver Rechtsschutzgewährleistung nach Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG darstellt (BVerwG, Urteile vom 14. September 2017 - 2 WA 2.17 D - juris Rn. 12 und vom 24. Januar 2018 - 2 WD 11.17 - juris Rn. 41 ff.), begründet einen Milderungsgrund bei solchen Disziplinarmaßnahmen, die - wie vorliegend - der Pflichtenmahnung dienen (BVerwG, Urteile vom 2. November 2017 - 2 WD 3.17 - juris Rn. 77 und vom 17. Mai 2018 - 2 WD 2.18 - Rn. 38).
  • BVerwG, 14.09.2017 - 2 WD 4.17

    Dienstvergehen; Opportunitätsentscheidung; überlanges Verfahren

    Auszug aus BVerwG, 12.07.2018 - 2 WD 1.18
    Verfahrenslaufzeiten, die durch die Verfahrensführung des Gerichts bedingt sind, führen deshalb nur dann zu einer unangemessenen Verfahrensdauer, wenn sie auch bei Berücksichtigung des gerichtlichen Gestaltungsspielraums sachlich nicht mehr zu rechtfertigen sind (zusammenfassend: BVerwG, Urteile vom 16. Juni 2016 - 2 WD 2.16 - juris Rn. 50 ff. m.w.N. und vom 14. September 2017 - 2 WD 4.17 - juris Rn. 40 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 15.03.2012 - 2 WD 9.11

    Veruntreuung dienstlich anvertrauter Gelder; wirtschaftliche Notlage; zeitlich

  • BVerwG, 24.03.2010 - 2 WD 10.09

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; beschränkte Berufung; Bindung an Tat- und

  • BVerwG, 14.06.2018 - 2 WD 15.17

    Bestimmen der Eigenart und Schwere des Dienstvergehens eines Soldaten nach dem

  • BVerwG, 01.09.2017 - 2 WDB 4.17

    Überlange Verfahrensdauer; Beschleunigungsgebot; Verfahrenshindernis;

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

  • BVerwG, 23.06.1981 - 2 WD 2.81

    Bemessung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten aufgrund einer

  • BVerwG, 15.12.2017 - 2 WD 1.17

    Ausbildungskompanie; Beförderungsverbot; Bezügekürzung; Einschränkung der

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

  • BVerwG, 24.10.2019 - 2 WD 25.18

    Disziplinarverfahren wegen des Zugriffs auf Gelder einer Offizierskasse durch den

    Die zweithöchste gerichtliche Disziplinarmaßnahme kann grundsätzlich dem Unrechtsgehalt der in Rede stehenden Pflichtverletzungen Rechnung tragen, der zum einen durch das hohe Gewicht der Kameradschaftspflicht für die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte, zum anderen aber auch durch den mildernden Gesichtspunkt bestimmt wird, dass kein Fehlverhalten bei der Erfüllung der dienstlichen Aufgaben im engeren Sinne und nicht zulasten des Dienstherrn in Rede steht (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 2 WD 1.18 - juris Rn. 38 m.w.N.).

    Zum anderen belegt die Dokumentation der Entnahme des Geldes die mildernd zu berücksichtigende Absicht des früheren Soldaten, es wieder an die Kameradenkasse zurückzuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 2 WD 1.18 - juris Rn. 41 m.w.N.).

    Vor dem Hintergrund eines Verfahrens von allenfalls durchschnittlicher Komplexität (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 2 WD 1.18 - juris Rn. 46), bei dem auch der Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen durch die Rechtsprechung des Senats bereits geklärt war, ist das erstinstanzliche Verfahren somit jedenfalls um 12 Monate überlang.

    c) Die Kürzung des Ruhegehalts ist gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 1, § 64 Satz 2 i.V.m. § 59 Satz 1 WDO im gesetzlich höchst zulässigen Ausmaß auszusprechen (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 2 WD 1.18 - juris Rn. 48).

  • BVerwG, 19.06.2019 - 2 WD 21.18

    Strafrechtliche Verjährung einer außerdienstlichen Pflichtverletzung eines

    Verfahrenslaufzeiten, die durch die Verfahrensführung des Gerichts bedingt sind, führen nur dann zu einer unangemessenen Verfahrenslänge, wenn sie auch bei Berücksichtigung des von Art. 97 Abs. 1 GG geschützten gerichtlichen Gestaltungsspielraums sachlich nicht mehr zu rechtfertigen sind (stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 14. September 2017 - 2 WA 1.17 D - BVerwGE 159, 366 Rn. 13 ff. und vom 12. Juli 2018 - 2 WD 1.18 - juris Rn. 42).
  • BVerwG, 07.10.2021 - 2 WD 23.20

    Achtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines anderen Soldaten unabhängig

    So hält er etwa bei einem vorsätzlichen Zugriff auf Eigentum und Vermögen von Kameraden - wie einem mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bewerteten Diebstahl (§ 242 StGB) - als Regelmaßnahme eine Dienstgradherabsetzung für angemessen (vgl. BVerwG, Urteile vom 12. Juli 2018 - 2 WD 1.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 58 Rn. 38 und vom 24. Oktober 2019 - 2 WD 25.18 - juris Rn. 18).

    Den hervorragenden Leistungen entspricht, dass der Soldat fünf Auslandseinsätze absolviert hat (BVerwG, Urteile vom 12. Juli 2018 - 2 WD 1.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 58 Rn. 41, vom 28. August 2019 - 2 WD 28.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 68 Rn. 62 m.w.N. und vom 22. April 2021 - 2 WD 15.20 - juris Rn. 42 m.w.N.) und ihm das Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold für überdurchschnittliche Leistungen verliehen worden ist.

  • BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19

    Aktenweiterleitung an das Berufungsgericht; Ansehensschädigung der Bundeswehr;

    Denn das Verfahren als solches wirkt bereits belastend und ist deshalb mit Nachteilen verbunden, die das Sanktionsbedürfnis mindern können (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 2 WD 1.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 58 Rn. 42).
  • BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20

    Disziplinarische Ahndung des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

    Verfahrenslaufzeiten, die durch die Verfahrensführung des Gerichts bedingt sind, führen nur dann zu einer unangemessenen Verfahrenslänge, wenn sie auch bei Berücksichtigung des von Art. 97 Abs. 1 GG geschützten gerichtlichen Gestaltungsspielraums sachlich nicht mehr zu rechtfertigen sind (BVerwG, Urteile vom 14. September 2017 - 2 WA 1.17 D - BVerwGE 159, 366 Rn. 13 ff. und vom 12. Juli 2018 - 2 WD 1.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 58 Rn. 42).
  • BVerwG, 28.03.2019 - 2 WD 13.18

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Erschleichen von Urlaub; Urkundenfälschung;

    Der Milderungsgrund einer Nachbewährung, der eine Leistungssteigerung oder die Beibehaltung eines hohen Leistungsniveaus voraussetzt (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 2 WD 1.18 - juris Rn. 34), steht der Soldatin zwar nicht zur Seite.

    Verfahrenslaufzeiten, die durch die Verfahrensführung des Gerichts bedingt sind, führen nur dann zu einer unangemessenen Verfahrenslänge, wenn sie auch bei Berücksichtigung des von Art. 97 Abs. 1 GG geschützten gerichtlichen Gestaltungsspielraums sachlich nicht mehr zu rechtfertigen sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. September 2017 - 2 WA 2.17 D - BVerwGE 159, 366 Rn. 13 ff. und vom 12. Juli 2018 - 2 WD 1.18 - juris Rn. 42).

  • BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21

    Versucht ein Soldat jemanden durch Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben zu

    Sein Handeln widersprach jedoch eklatant diesen Anforderungen (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 2 WD 1.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 58 Rn. 22).
  • TDG Süd, 13.11.2019 - S 5 VL 2/17

    Disziplinarvorgesetzter, Bewilligungsbescheid, Berufsförderungsdienst

    Zusätzlich war noch erheblich mildernd (vgl. zu diesem Grad der Milderung BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 2 WD 1.18 - Rn. 42 oder auch Urteil vom 15. Dezember 2017 - 2 WD 1.17 - Leitsatz 2) die überlange Verfahrensdauer einzustellen.

    So heißt es im Urteil des Senats vom 12. Juli 2018 - 2 WD 1.18 - in Rn. 43: "Gemessen an diesen Grundsätzen ist die Dauer des erstinstanzlichen Gerichtsverfahrens, berechnet ab dem Eingang der Anschuldigungsschrift im November 2015 bis zur Zustellung des Urteils Anfang November 2017, mit zwei Jahren um etwa ein Jahr überlang." Auch der Aspekt des Übermaßverbots im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zeigt, dass irgendwann - hier zeitlich - eine Quantität in eine "negative Qualität" umschlagen kann.

  • BVerwG, 02.07.2020 - 2 WD 9.19

    Einstellung des Verfahrens bei rechtswidriger Inanspruchnahme dienstlichen

    Die gravierende Überlänge von drei Jahren gebietet - jedenfalls zusammen mit dem festgestellten Milderungsgrund der Nachbewährung - an sich den Übergang zur nächstmilderen Disziplinarmaßnahmeart (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 2 WD 1.18 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 58 Rn. 46).
  • BVerwG, 11.12.2018 - 2 WD 12.18

    Ansehen der Bundeswehr; Aufrechterhaltung der militärischen Ordnung; Dienstfahrt;

    Hohes Gewicht kommt weiter der Bewährung in zahlreichen Auslandseinsätzen zu (BVerwG, Urteil vom 12. Juli 2018 - 2 WD 1.18 - Rn. 33).
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